Mandanteninformation – Juli 2021 als PDF – hier klicken
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorge-legt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräu-ßerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte von vielen mit Spannung erwartet werden.
In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesfinanzhof erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt und damit drohende doppelte Besteuerung künftiger Rentnergenerationen aufgezeigt.
Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem grundsätzlich nicht mehr der Einkommen-steuerfestsetzung zugrunde zu legen sind. Die Abgeltungswirkung trete auch dann ein, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitalein-künfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an die-ses abgeführt wurde.