Archiv der Kategorie: Mandanteninformation

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Mandanteninformation – April 2023 als PDF – hier klicken

Guten Tag,

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.

Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Darüber hinaus entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Ehegatte, der wirtschaftlich unabhängig ist, aus der Anschaffung eines Pkw, den er an seinen freiberuflich tätigen Ehegatten vermietet, die Vorsteuer geltend machen kann.

Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

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Mandanteninformation – März 2023 als PDF – hier klicken

Guten Tag,

die Dezember-Soforthilfe ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die zu drei neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geführt haben.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Entwurfsschreiben zu Praxisfragen zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Das Entwurfsschreiben enthält wichtige Abgrenzungen und Erläuterungen für Betroffene und stellt etliche Punkte klar, die in der Praxis für Verunsicherung gesorgt hatten.

Der Bundesfinanzhof hatte zum Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb sog. Luxusfahrzeuge einer Verwaltungs-GmbH mit andersartigerHaupttätigkeit zu entscheiden.

Der Bundesfinanzhof vertrat in einem weiteren Urteil die Auffassung, dass bei fehlenden Vergleichspreisen für andere Grundstücke auch ein zeitnah zur Schenkung vereinbarter Kaufpreis für das betreffende Grundstückmaßgebend sein kann. Ein Beispielsfall macht erkennbar, welche erheblichen Auswirkungen die unterschiedlichen Bewertungsverfahren auf die festzusetzende Schenkungsteuer haben.

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Mandanteninformation – Februar 2023 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.

Fragestellungen zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben weiterhin ein dauerhaftes Thema. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann.

Auch Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. an einer Berufsfachschule angemeldet sind.

Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet. Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, sollte bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.

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Mandanteninformation – Januar 2023 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Januarausgabe der Mandanten-Monatsinformation steht ganz im Zeichen des Jahreswechsels und informiert damit schwerpunktmäßig über die wichtigsten (steuer-)rechtlichen Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2023.

Das dritte Entlastungspaket enthält weitere Maßnahmen, die größtenteils mit dem vom Bundestag am 02.12.2022 sowie Bundesrat am 16.12.2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt wurden.

Das Jahressteuergesetz 2022 vereint zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht, die sowohl zu Entlastungen als auch Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Änderungen im Bewertungsgesetz werden hingegen oftmals zu höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.

Zudem will die Bundesregierung mit den Strom- und Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.

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Mandanteninformation – Dezember 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Finanzgericht hat zu den Voraussetzungen einer
doppelten Haushaltsführung bei einem in Deutschland tätigen, verheirateten Arbeitnehmer, dessen Ehepartner im Ausland die zuvor als Ehewohnung genutzte Wohnung beibehält, Stellung genommen – insbesondere
zur finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.

Des Weiteren hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung
durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist, wenn sie
zwar innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde,
aber aufgrund einer dem Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung
für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war.

Zudem stellte der Bundesfinanzhof klar, dass Umsätze aus dem Betrieb
von Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen
Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig
sind.

Zu beachten ist zudem die neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen
des Jahres 2023. Außerdem sind im Bereich der Gesetzgebung einige kurzfristige Veränderungen zu erwarten. So hat der Finanzausschuss angesichts
der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine faire Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis
vor. Und: die Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt.

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Mandanteninformation – November 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen
einer doppelten Haushaltsführung nutzt, scheidet ein Werbungskostenabzug laut Bundesfinanzhof auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür
ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen
hat.

Außerdem hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu gewähren ist,
wenn diese von einer GmbH erbracht werden, an der der Leistungsempfänger beteiligt ist, und dessen Gesellschafterverrechnungskonto damit
belastet wird oder ob die Einbindung eines Kreditinstituts erforderlich ist.

Die sog. Inflationsausgleichsprämie, die die Bundesregierung auf den Weg
gebracht hat, sieht vor, dass bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeber bis
zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein sollen.

Die Finanzminister der Länder haben sich in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Abgabe der
Grundsteuererklärung verständigt.

Am 07.10.2022 hat der Bundesrat zahlreichen Änderungen bei den sog.
Verbrauchsteuern zugestimmt. Bis Ende 2023 bleibt es demnach beim
reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke.

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Mandanteninformation – Oktober 2022 als PDF – hier klicken

Beilage Mandanteninformation – Oktober 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Hamburg haben zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob Überentnahmen bei der EinnahmenÜberschuss-Rechnung bereits dann vorliegen, wenn die Entnahmen im Wirtschaftsjahr den Gewinn und die Einlagen übersteigen. Vor dem Finanzgericht Hamburg wandte sich ein Kläger gegen die Erfassung von Umsatzsteuer als Betriebseinnahme sowie die Festsetzung von Verspätungszuschlägen.

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Im Oktober treten zudem einige gesetzliche Änderungen in Kraft, wie beispielsweise neue Regeln für Mini- und Midijobs. Außerdem steigt der Mindestlohn. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Monatsinformation das Mandanten-Info Merkblatt „Das Dritte Entlastungspaket und seine Vorgänger“ (Stand 06.09.2022), die eine Übersicht über den derzeitigen Diskussionsstand enthält.

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Mandanteninformation – September 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat. Das Finanzgericht Thüringen hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn das Kind im paritätischen Wechselmodell von beiden Eltern betreut wird.

In einem weiteren Urteil hat das Finanzgericht Thüringen entschieden, dass der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten verfassungskonform ist. Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten oder dauernd getrenntlebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug berechtigt ist, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge im Wahlrecht des Steuerpflichtigen steht. Dieses Wahlrecht muss nicht zwingend durch Abgabe der „Anlage AV“ zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden.

Der Bundesfinanzhof hatte zudem bzgl. des Vorsteuerabzugs aus der Errichtung einer Photovoltaikanlage über die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen zu entscheiden.

Und weiter entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Erbe nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim verliert, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.

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Mandanteninformation – August 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 29.03.2022 gegen eine Nichtzulassungsbeschwerde seine Rechtsprechung insoweit konkretisiert, dass die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht als das subjektive Tatbestandsmerkmal bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesehen wird.

Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

Seit Beginn der Corona-Pandemie kann für das häusliche Arbeitszimmer auch eine andere Abzugsregelung mit Pauschalbeträgen geltend gemacht werden. Dabei besteht nicht die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wegen der Verhinderung der Ansteckungsgefahr an Corona kann der Arbeitgeber die sog. Homeoffice-Pflicht anordnen bzw. sie selbst in Anspruch nehmen.

Zudem entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.

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Mandanteninformation – Juli 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. beschlossen hatte und die durch den Finanzausschuss in einigen wesentlichen Punkten verändert wurden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus in Kraft treten.

Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass eine Dachreparatur nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung stattfinden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied zur Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen von PV-Strom. Das Finanzgericht Münster versagt generell die Steuerfreiheit für Energielieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen.

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.

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