Mandanteninformation – Mai 2021 als PDF – hier klicken
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu
Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem
Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und
Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen
und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung
zu qualifizieren sind.
Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom
durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen
über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über
eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich
als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.
Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue
Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich darüber,
ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persönliche
Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.