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Mandanteninformation – Dezember 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Finanzgericht hat zu den Voraussetzungen einer
doppelten Haushaltsführung bei einem in Deutschland tätigen, verheirateten Arbeitnehmer, dessen Ehepartner im Ausland die zuvor als Ehewohnung genutzte Wohnung beibehält, Stellung genommen – insbesondere
zur finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung.

Des Weiteren hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung
durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist, wenn sie
zwar innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde,
aber aufgrund einer dem Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung
für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war.

Zudem stellte der Bundesfinanzhof klar, dass Umsätze aus dem Betrieb
von Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen
Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig
sind.

Zu beachten ist zudem die neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen
des Jahres 2023. Außerdem sind im Bereich der Gesetzgebung einige kurzfristige Veränderungen zu erwarten. So hat der Finanzausschuss angesichts
der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine faire Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis
vor. Und: die Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt.

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