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Mandanteninformation – Februar 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Schulen
und Kitas bringt viele berufstätige Eltern in eine schwierige Situation. Der

Bundesrat hat deshalb ein Gesetz gebilligt, mit dem der Anspruch auf Kin-
derkrankengeld 2021 erweitert werden soll.

Kosten für Hausnotrufsysteme können nach Ansicht des Sächsischen Finanz-
gerichts steuerlich geltend gemacht werden, obwohl die Dienstleistung nicht

im Haushalt der Betroffenen erfolgt. Daneben sei in der kalten Jahreszeit
auch auf die steuerliche Geltendmachung der Kosten für einen Winterdienst
hingewiesen.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Monatsinformation liegt bei der Erbschaft-
steuer. Das Berliner Testament und dessen Auswirkung auf die Erbschaft-
steuer oder dass der Abriss wegen Gebäudemängeln die Erbschaftsteuerbe-
freiung für das Familienheim entfallen lassen kann, sind wissenswerte Infor-
mationen für Erben.