Link

Mandanteninformation – Februar 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Festsetzung
von Hinterziehungszinsen auf zu niedrig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen
möglich ist, wenn für dieselben Zeiträume bereits Hinterziehungszinsen
betreffend verkürzter Einkommensteuer festgesetzt wurden.

Auch dem Finanzamt können Fehler unterlaufen und in Folge kann eine
Maßnahme unrechtmäßig sein. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags
ist bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts nicht rechtmäßig, so
urteilte das Finanzgericht Düsseldorf.

Die Finanzverwaltungen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen, um die Betroffenen
der Auswirkungen des Regentiefs „Bernd“ sowie die Helfer weiter zu
entlasten.

Zum 01.01.2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer
in Kraft treten. Die Einheitswerte werden als bisherige Berechnungsgrundlage
der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt
dann in den Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen
haben, der Grundsteuerwert. Die Finanzverwaltung wird daher in diesem
Jahr eine Vielzahl neuer Daten abfragen, die von Grundstückseigentümern
vorzulegen sind.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen
oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.