Mandanteninformation – November 2020 als PDF – hier klicken
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamt gesetzt
und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine Erhöhung des Freibetrags für
Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf
840 Euro soll der Einsatz ehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.
Zudem soll ab 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer
von 30 auf 35 Cent steigen, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer.
Geringverdiener sollen eine sog. Mobilitätsprämie bekommen.
Der Bundesrat hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für
Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai
2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit
weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.
Lesen Sie außerdem über steuerliche Auswirkung beim Arbeiten im Ausland,
warum Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit Nachweis geltend
machen können und über die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
beim Grundstückserwerb.