Mandanteninformation – November 2022 als PDF – hier klicken
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen
einer doppelten Haushaltsführung nutzt, scheidet ein Werbungskostenabzug laut Bundesfinanzhof auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür
ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen
hat.
Außerdem hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu gewähren ist,
wenn diese von einer GmbH erbracht werden, an der der Leistungsempfänger beteiligt ist, und dessen Gesellschafterverrechnungskonto damit
belastet wird oder ob die Einbindung eines Kreditinstituts erforderlich ist.
Die sog. Inflationsausgleichsprämie, die die Bundesregierung auf den Weg
gebracht hat, sieht vor, dass bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeber bis
zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein sollen.
Die Finanzminister der Länder haben sich in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Abgabe der
Grundsteuererklärung verständigt.
Am 07.10.2022 hat der Bundesrat zahlreichen Änderungen bei den sog.
Verbrauchsteuern zugestimmt. Bis Ende 2023 bleibt es demnach beim
reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke.
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