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Mandanteninformation – September 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen
in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien der
betroffenen Bundesländer haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet,
denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden
u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetter-ereignissen
Betroffene geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Verzinsung
von Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich
ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet,
bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu
treffen.

Außerdem hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, ob
ein bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes
häusliches Arbeitszimmer (1.250 Euro) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung
nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand
„private Veräußerungsgeschäfte“ erfüllt.