Mandanteninformation – Januar 2022 als PDF – hier klicken
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie zu jedem Jahreswechsel gibt es eine Fülle gesetzlicher Neuregelungen
und Änderungen. Die Wichtigsten haben wir für Sie am Anfang dieser Monatsinformation
zusammengestellt.
Die Corona-Krise beschäftigt den Gesetzgeber und die Gerichte weiterhin. Daher
wurden verschiedene steuerrechtliche Erleichterungen verlängert, wie insbesondere
die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden,
oder steuerrechtliche Erleichterungen mit Corona-Hilfen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit arbeitsrechtlichen Folgen des Lockdowns
beschäftigt und die Frage geklärt, ob der Arbeitgeber, der seinen Betrieb
aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, das Risiko
des Arbeitsausfalls trägt und verpflichtet ist, den Beschäftigten Vergütung unter
dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Mit Wirkung zum 01. August 2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das
Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor
entbehrliche Mittelungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der
Gesetzgeber für Vereinigungen, die bis zum 31. Juli 2021 von einer Mitteilungspflicht
befreit waren Übergangsfristen normiert, die im Jahr 2022 auslaufen.
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