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Mandanteninformation – November 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende des Jahres wird gerne gespendet. Der Bundesfinanzhof hat in einem
aktuellen Urteil entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich
ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B.
in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.

Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einem
eigenen Kind erst ab ihrer Heirat im Dezember des Veranlagungsjahres
zusammengezogen sind und sie die Zusammenveranlagung beantragen,
steht ihnen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. So entschied
kürzlich das Finanzgericht München.

Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung,
die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen
im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit
des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben
abzugsfähig sind.