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Mandanteninformation – Dezember 2020 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof hat einige interessante Entscheidungen in der jüngsten
Vergangenheit getroffen. So beispielsweise zu Sponsoringaufwendungen als
Betriebsausgaben eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen
in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen.
Oder zu einer möglichen Rückforderung von Kindergeld, wenn Bezieher
von Kindergeld nicht über einen Ausbildungsabbruch informieren.
Zudem hat der Finanzausschuss im Bundestag das zweite Familienentlastungsgesetz
beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für
2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben.
Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat.
Lesen Sie unter anderem auch, dass sich der Bundesrat für die Anerkennung
von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office einsetzt. Dies geht aus
der von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme der Länder zum
Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 hervor.

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Mandanteninformation – November 2020 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamt gesetzt
und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine Erhöhung des Freibetrags für
Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf
840 Euro soll der Einsatz ehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.
Zudem soll ab 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer
von 30 auf 35 Cent steigen, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer.
Geringverdiener sollen eine sog. Mobilitätsprämie bekommen.
Der Bundesrat hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für
Elektrofahrzeuge gebilligt. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai
2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden, sind damit
weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.
Lesen Sie außerdem über steuerliche Auswirkung beim Arbeiten im Ausland,
warum Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen nur mit Nachweis geltend
machen können und über die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
beim Grundstückserwerb.

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Mandanteninformation – Oktober 2020 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,
wer kennt es nicht? Eine Fliese im Badezimmer muss ersetzt werden, die
Dachrinne wurde schon länger nicht mehr gereinigt, die Waschmaschine
streikt. Derartige sog. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
die im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen werden, können
unter engen Voraussetzungen den Einkommensteuerbetrag um bis zu
1.200 Euro senken.
Das Bundeszentralamt für Steuern ist derzeit verstärkt mit Anträgen auf
Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beschäftigt. Beachten Sie
bitte, dass die besagte Vergabe ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.
Wegen unangemessen hoher Geschäftsführerbezüge kann einer gGmbH die
Gemeinnützigkeit versagt werden. Die zuständigen Richter begründeten ihre
Entscheidung im konkreten Fall mit einem sog. Fremdvergleich.
Die Corona-Krise beschäftigt zunehmend die Gerichte. In einem bereits
rechtskräftigen Urteil zu sog. Corona-Entschädigungsklagen wurde die Klage
eines Gastronomen abgewiesen, der vom Land Niedersachsen Entschädigung
für Umsatzverluste beanspruchte.