Archiv des Autors: Ralf von Witzenhausen

Link

Mandanteninformation – Januar 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie zu jedem Jahreswechsel gibt es eine Fülle gesetzlicher Neuregelungen
und Änderungen. Die Wichtigsten haben wir für Sie am Anfang dieser Monatsinformation
zusammengestellt.

Die Corona-Krise beschäftigt den Gesetzgeber und die Gerichte weiterhin. Daher
wurden verschiedene steuerrechtliche Erleichterungen verlängert, wie insbesondere
die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden,
oder steuerrechtliche Erleichterungen mit Corona-Hilfen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit arbeitsrechtlichen Folgen des Lockdowns
beschäftigt und die Frage geklärt, ob der Arbeitgeber, der seinen Betrieb
aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, das Risiko
des Arbeitsausfalls trägt und verpflichtet ist, den Beschäftigten Vergütung unter
dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.

Mit Wirkung zum 01. August 2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das
Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor
entbehrliche Mittelungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der
Gesetzgeber für Vereinigungen, die bis zum 31. Juli 2021 von einer Mitteilungspflicht
befreit waren Übergangsfristen normiert, die im Jahr 2022 auslaufen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen
oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Link

Mandanteninformation – Dezember 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof entschied kürzlich, dass die Aktienzuteilung im Rahmen
eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem
steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Erst im Zeitpunkt einer späteren
Veräußerung der Aktien seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern.

Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung
von Wirtschaftsgütern aller Art werden über diese Plattformen von Privatleuten
Gegenstände veräußert. Diese Plattformen haben in weiten Teilen den
früher üblichen „Garagen“-Flohmarkt ersetzt. In diesem Zusammenhang
entsteht dann die Frage, welche Steuerarten hiervon betroffen sein können.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass eine echte Abfindung
für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur
Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden
kann, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt.

Das Bundeskabinett hat am 20.10.2021 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen
2022 beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales hat die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung
turnusgemäß angepasst und für das Jahr 2022 bekannt gegeben.

Link

Mandanteninformation – November 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende des Jahres wird gerne gespendet. Der Bundesfinanzhof hat in einem
aktuellen Urteil entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich
ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B.
in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.

Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einem
eigenen Kind erst ab ihrer Heirat im Dezember des Veranlagungsjahres
zusammengezogen sind und sie die Zusammenveranlagung beantragen,
steht ihnen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. So entschied
kürzlich das Finanzgericht München.

Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung,
die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen
im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit
des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben
abzugsfähig sind.

Link

Mandanteninformation – Oktober 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

Investitionen in Fonds sind beliebt. Eine besondere Form stellen Gold ETFs
dar. Der Bundesfinanzhof hat aktuell zur Frage der Besteuerung des Gewinns
aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem
Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, entschieden.

Besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen gelingt es immer
wieder, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu
vermeiden. Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
in Kraft, welches das Ziel verfolgt, missbräuchliche Steuergestaltungen
mittels sog. Share Deals in der Grunderwerbsteuer einzudämmen.

Unter die Außenprüfungen fallen die Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-
Sonderprüfung und die Lohnsteuer-Außenprüfung. Daneben existiert noch
die Steuerfahndung, die überwiegend zur Feststellung steuerstrafrechtlich
relevanter Sachverhalte tätig wird. In dieser Ausgabe finden Sie die Beschreibung
eines Ablaufs der Außenprüfung durch das Finanzamt.

Link

Mandanteninformation – September 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen
in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien der
betroffenen Bundesländer haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet,
denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden
u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetter-ereignissen
Betroffene geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Verzinsung
von Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich
ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet,
bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu
treffen.

Außerdem hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, ob
ein bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes
häusliches Arbeitszimmer (1.250 Euro) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung
nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand
„private Veräußerungsgeschäfte“ erfüllt.

Link

Mandanteninformation – August 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem das Bundesfinanzministerium Ende 2020 schon mehr Zeit für die
Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 eingeräumt
hat (bis zum 31. August 2021), muss die Erklärung für den Veranlagungszeitraum
2020 erst am 31. Oktober 2021 beim Finanzamt eingegangen sein.
Drei Monate später als üblich. Bei steuerlicher Vertretung ist sogar eine Verlängerung
bis Mai 2022 möglich.

Verstirbt ein Steuerpflichtiger innerhalb des Verteilungszeitraums der auf
mehrere Jahre verteilten größeren Erhaltungsaufwendungen für ein Gebäude,
kann der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen
im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten bei den Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Diese Entscheidung
des Bundesfinanzhofs dürfe auf breites Interesse stoßen.

Trotz zustimmender Auffassung der Finanzverwaltung zur Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofs war bislang unklar, in welchen Fällen eine Personengesellschaft
Organgesellschaft sein kann. Der Europäische Gerichtshof hat
nun klargestellt, dass eine solche Einschränkung, dass Personengesellschaften
nur Organgesellschaften sein können, wenn auch alle Gesellschafter finanziell
in den Organträger eingegliedert sind, gegen Unionsrecht verstößt.

Link

Mandanteninformation – Juli 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorge-legt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass Verluste aus der Veräu-ßerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte von vielen mit Spannung erwartet werden.

In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesfinanzhof erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt und damit drohende doppelte Besteuerung künftiger Rentnergenerationen aufgezeigt.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem grundsätzlich nicht mehr der Einkommen-steuerfestsetzung zugrunde zu legen sind. Die Abgeltungswirkung trete auch dann ein, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitalein-künfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an die-ses abgeführt wurde.

Link

Mandanteninformation – Juni 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.

Die Ermittlung der Kosten für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Zwar sieht das Gesetz eine grundsätzlich einfache Regelung für die Bewertung vor, aber danach sind Besonderheiten und Ausnahmen zu berücksichtigen.

Viele Menschen kennen und benutzen Gutscheinbücher. Ob die Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinbüchern dem Regelumsatzsteuersatz unterliegen, hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden.

Es klingt im ersten Moment seltsam, dennoch hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, ob ein Sturz auf dem Weg ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert ist.

Link

Mandanteninformation – Mai 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu
Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem
Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und
Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen
und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung
zu qualifizieren sind.
Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom
durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen
über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über
eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich
als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.
Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue
Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich darüber,
ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persönliche
Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.

Link

Mandanteninformation – April 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) endet. Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum 31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.

Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher für eine steuerliche Absetzung anzusetzende Nutzungsdauer von drei Jahren kann demzufolge mit einem Jahr angenommen werden und findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.

Die Corona-Krise erfasst weiterhin viele Bereiche, wie zum Beispiel die Besteuerung von Mieteinkünften beim Ausbleiben von Mieteinnahmen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat daher erläutert, wie zu verfahren ist, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird.