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Mandanteninformation – August 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 29.03.2022 gegen eine Nichtzulassungsbeschwerde seine Rechtsprechung insoweit konkretisiert, dass die Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht als das subjektive Tatbestandsmerkmal bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesehen wird.

Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

Seit Beginn der Corona-Pandemie kann für das häusliche Arbeitszimmer auch eine andere Abzugsregelung mit Pauschalbeträgen geltend gemacht werden. Dabei besteht nicht die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wegen der Verhinderung der Ansteckungsgefahr an Corona kann der Arbeitgeber die sog. Homeoffice-Pflicht anordnen bzw. sie selbst in Anspruch nehmen.

Zudem entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.

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Mandanteninformation – Juli 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. beschlossen hatte und die durch den Finanzausschuss in einigen wesentlichen Punkten verändert wurden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus in Kraft treten.

Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass eine Dachreparatur nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung stattfinden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied zur Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen von PV-Strom. Das Finanzgericht Münster versagt generell die Steuerfreiheit für Energielieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen.

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.

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Mandanteninformation – Juni 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof entschied, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.02.2022 gleich im ersten Jahr in voller Höhe steuermindernd geltend machen.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann auch im Trennungsjahr zeitanteilig gewährt werden, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem darf der jeweilige Ehegatte nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. So entschied der Bundesfinanzhof.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass Sportvereine sich gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können. Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur Leistungen, die Sportvereine gegen gesonderte Vergütung erbringen. Sie ist aber für die Umsatzbesteuerung im Sportbereich von grundsätzlicher Bedeutung.

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Mandanteninformation – Mai 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesfinanzministerium hat am 17.03.2022 ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Die angeführten Billigkeitsregelungen werden in dem Schreiben erläutert. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.

Bitcoins und ähnliche Kryptowährungen locken mit hohen Gewinnen bei deren Verkauf. Das Finanzgericht Köln bestätigt, dass Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen für private Veräußerungsgeschäfte zu behandeln sind.

Durch Sturm oder Unwetter entstehen immer wieder Schäden, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.

Das Thema „Liebhaberei“ ist ein Dauerbrenner und beschäftigt „alle Beteiligten“ in Wirtschaft und Behörden. Neuigkeiten durch die Finanzgerichtsbarkeit sind beachtlich. Kürzlich hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden, ob beim Betrieb einer Reithalle von „Liebhaberei“ auszugehen ist.

Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen werden zunehmend auch moderne Kommunikationsmöglichkeiten genutzt. Das Landesarbeitsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Form eines Fotos via WhatsApp übermittelt wurde.

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Mandanteninformation – April 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit einer aktuellen Allgemeinverfügung regeln die obersten Finanzbehörden der Länder die steuerliche Behandlung von Erschließungskosten, die Gemeinden auf Anwohner umlegen. Danach werden am 28.02.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen begünstigt.

Arbeitnehmer können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden. Wenn die Ausgaben zu einem Teil übernommen wurden, können Arbeitnehmer die Differenz geltend machen.

Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob ein Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben möglich ist, wenn der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung erbringt.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat über die Frage entschieden, ob im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung Vorsteuerbeträge beim sog. Trikotsponsoring abzugsfähig sind.

Zudem hat der Bundesrat am 11.03.2022 verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gebilligt.

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Mandanteninformation – März 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einer Kapitalgesellschaft können die an die Gesellschafter gehenden Gewinnanteile erst nach einem Gewinnausschüttungsbeschluss zufließen. Im Zeitpunkt des Zuflusses ist dann auch die Versteuerung vorzunehmen. Das Interesse der Gesellschafter am Zeitpunkt des Zuflusses kann durchaus unterschiedlich sein, je nach den steuerlichen Verhältnissen. Wenn die Satzung der Gesellschaft es zulässt, dass Ausschüttungen an die einzelnen Gesellschafter zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen können, kann dies per Beschluss so gehandhabt werden. Ein solcher Fall lag dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor.

Das Finanzgericht Münster hat zum Anscheinsbeweis, der bei Abbruch eines Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung für einen Erwerb mit Abbruchabsicht spricht und damit den Sofortabzug der Abbruchkosten ausschließt, Stellung genommen.

Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen beschlossen. Danach soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30.06.2022 auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Am 16.02.2022 wurde
ein Gesetzentwurf vorgelegt.

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Mandanteninformation – Februar 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Festsetzung
von Hinterziehungszinsen auf zu niedrig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen
möglich ist, wenn für dieselben Zeiträume bereits Hinterziehungszinsen
betreffend verkürzter Einkommensteuer festgesetzt wurden.

Auch dem Finanzamt können Fehler unterlaufen und in Folge kann eine
Maßnahme unrechtmäßig sein. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags
ist bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts nicht rechtmäßig, so
urteilte das Finanzgericht Düsseldorf.

Die Finanzverwaltungen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen, um die Betroffenen
der Auswirkungen des Regentiefs „Bernd“ sowie die Helfer weiter zu
entlasten.

Zum 01.01.2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer
in Kraft treten. Die Einheitswerte werden als bisherige Berechnungsgrundlage
der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt
dann in den Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen
haben, der Grundsteuerwert. Die Finanzverwaltung wird daher in diesem
Jahr eine Vielzahl neuer Daten abfragen, die von Grundstückseigentümern
vorzulegen sind.

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Mandanteninformation – Januar 2022 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie zu jedem Jahreswechsel gibt es eine Fülle gesetzlicher Neuregelungen
und Änderungen. Die Wichtigsten haben wir für Sie am Anfang dieser Monatsinformation
zusammengestellt.

Die Corona-Krise beschäftigt den Gesetzgeber und die Gerichte weiterhin. Daher
wurden verschiedene steuerrechtliche Erleichterungen verlängert, wie insbesondere
die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden,
oder steuerrechtliche Erleichterungen mit Corona-Hilfen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit arbeitsrechtlichen Folgen des Lockdowns
beschäftigt und die Frage geklärt, ob der Arbeitgeber, der seinen Betrieb
aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss, das Risiko
des Arbeitsausfalls trägt und verpflichtet ist, den Beschäftigten Vergütung unter
dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.

Mit Wirkung zum 01. August 2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das
Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor
entbehrliche Mittelungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der
Gesetzgeber für Vereinigungen, die bis zum 31. Juli 2021 von einer Mitteilungspflicht
befreit waren Übergangsfristen normiert, die im Jahr 2022 auslaufen.

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Mandanteninformation – Dezember 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof entschied kürzlich, dass die Aktienzuteilung im Rahmen
eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem
steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. Erst im Zeitpunkt einer späteren
Veräußerung der Aktien seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern.

Seit dem Bestehen von Internetplattformen für jedermann zur Veräußerung
von Wirtschaftsgütern aller Art werden über diese Plattformen von Privatleuten
Gegenstände veräußert. Diese Plattformen haben in weiten Teilen den
früher üblichen „Garagen“-Flohmarkt ersetzt. In diesem Zusammenhang
entsteht dann die Frage, welche Steuerarten hiervon betroffen sein können.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass eine echte Abfindung
für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliegt und nicht zur
Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden
kann, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt.

Das Bundeskabinett hat am 20.10.2021 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen
2022 beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales hat die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung
turnusgemäß angepasst und für das Jahr 2022 bekannt gegeben.

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Mandanteninformation – November 2021 als PDF – hier klicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende des Jahres wird gerne gespendet. Der Bundesfinanzhof hat in einem
aktuellen Urteil entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich
ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B.
in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.

Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einem
eigenen Kind erst ab ihrer Heirat im Dezember des Veranlagungsjahres
zusammengezogen sind und sie die Zusammenveranlagung beantragen,
steht ihnen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. So entschied
kürzlich das Finanzgericht München.

Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung,
die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen
im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit
des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben
abzugsfähig sind.